Demokratien in Gefahr
Global ist zu beobachten, dass die Migration von Flüchtlingen ohne eine Obergrenze von zu vielen Bürgern nicht
mehr akzeptiert wird. Global drohen Demokratien an dieser Frage zu scheitern.
Dabei überlagern sich Rassismus/Ausländerfeindlichkeit mit objektiven Überforderungen (Kitas, Schulen, Wohnungen, Gettobildungen, Integrationsfähigkeit, finanzielle Überforderung einer Gesellschaft etc.).
Es dürfte eine große Mehrheit in den jeweiligen Gesellschaft sein, die grundsätzlich eine zahlenmäßige Begrenzung will.
Grundsätzlich kann Migration zu einem (objektiven) Problem werden, wenn
- die Zahl zu groß ist.
- zu viele aus einem (schwierigen) Kulturraum kommen.
- eine Gettobildung bzw. das Entstehen von Parallelgesellschaften droht (hängt zusammen mit den beiden ersten Gründen).
Ausländerfeindlichkeit und Rassismus darf nicht akzeptiert werden. Aber auch das Leugnen von Migrationsproblemen polarisiert und spaltet eine Gesellschaft. Populismus ist besonders erfolgreich, wenn er sich auf einen wahren Kern; ein tatsächliches Problem beziehen kann, das von den Kräften der politischen Mitte negiert wird.
Es wird kein Weg daran vorbeiführen, die Migration von Elends-/Kriegsflüchtlingen und politisch Verfolgten zahlenmäßig klar zu begrenzen. Ansonsten besteht die große Gefahr, dass Demokratie global scheitert.
Umstellung vom individuellen Asylrecht auf Kontingente
Auf der anderen Seite müssen wohlhabendere Staaten ihrer Verantwortung gerecht werden und über Kontingente weiterhin Migration von Elends-/Kriegsflüchtlingen und politisch Verfolgten ermöglichen.
Durch geeignete Verfahren muss dabei dafür gesorgt werden, dass die am stärksten Betroffenen eine Chance haben. Politisch Verfolgten kann z.B. direkt bei der Flucht geholfen werden. Bei Elendsflüchtlingen können Programme für Kranke aufgelegt werden, die nicht ausreichend versorgt sind. Diese können direkt nach Deutschland geholt werden. Kontingente müssen dabei an aktuelle Ereignisse angepasst werden.
Wir müssen also grundsätzlich umstellen vom individuellen Asylrecht auf Kontingente. Dafür muss in Deutschland das Grundgesetz geändert werden. Falls die Genfer Flüchtlingskonvention bzw. andere rechtliche Vorgaben einer zahlenmäßigen Begrenzung im Wege stehen, dann müssen auch diese auf den Prüfstand.
Variante 1: Antragsstellung vor Ankunft
Der Antrag im Rahmen eines Kontingents nach Deutschland oder in der EU kommen zu können, muss gestellt werden bevor das Territorium Deutschlands bzw. der EU betreten wird. Wer ohne vorherigen Antrag und Annahme dieses Antrages (bereits die Zahl der möglichen Anträge muss hart begrenzt sein) die deutsche oder die EU-Grenze übertritt bzw. auf deutschem oder EU-Staatsgebiet aufgegriffen wird, kann sofort in Abschiebehaft genommen werden. Wobei grundsätzlich die Abschiebung in jedes Land der Welt vorgenommen werden kann, das bereit ist, den Abzuschiebenden aufzunehmen. Wir sollten nicht mehr darauf angewiesen sein, das das Herkunftsland seine Bürger wieder aufnehmen will bzw. wir die Herkunft nachweisen müssen.
Bei Deutschland wäre es auch möglich zu sagen, dass Antragssteller grundsätzlich aus dem EU-Ausland bzw. an der EU-Außengrenze durch deutsche Behörden organisiert abgeholt werden.
Variante 2: Drittstaatenlösung
Die Prüfungsverfahren in Variante 1 könnten auch in Drittstaaten durchgeführt werden.
Sollte ein Antrag vor Ankunft als Grundvoraussetzung zur Überschreitung der Grenze Deutschlands bzw. der EU nicht gewollt sein, dann kann die Drittstaatenlösung die zweitbeste Variante sein.
Dies bedeutet, dass Flüchtlinge, die in Deutschland bzw. der EU um Asyl bitten, sofort in einen Drittstaat verbracht werden, wo das Prüfungsverfahren nach unseren Standards durchgeführt wird.
Bei einem positiven Bescheid, kann der Antragsteller entweder im jeweiligen Drittstaat verbleiben, in ein anderem anderen Drittland aufgenommen werden, mit dem wir ein entsprechendes Abkommen haben oder nach Deutschland bzw. in die EU kommen.
Bei einem negativen Bescheid, erfolgt die Abschiebung vorzugsweise in das Herkunftsland. Ist dies nicht möglich, kann die Abschiebung grundsätzlich aber auch in jedes Land der Welt durchgeführt werden, das dazu bereit ist.
In diesem Verfahren ist jedoch eine zahlenmäßige harte Begrenzung der Anträge auf Asyl nicht möglich. Allerdings dürfte die Zahl der Antragsteller drastisch sinken.
Altfälle
Wenn die zusätzliche Migration von Flüchtlingen wirksam begrenzt ist, dann ist für die vielen, die sich seit Jahren bei uns ohne einen dauerhaften Aufenthaltstitel aufhalten, eine Stichtagsregelung denkbar. D.h., diese können, wenn sie bestimmt Voraussetzungen erfüllen, einen dauerhaften Aufenthaltstitel erhalten.
Seenotrettung
Wenn es eine wirksame Begrenzung der Flüchtlingsmigration gibt, dann können auch alle öffentlichen Ressourcen (Satelliten, Radar, Einsatz Marine etc.) aufgeboten werden, damit kein Flüchtling mehr im Mittelmeer ertrinken muss. Das klingt natürlich auf den erste Blick zynisch. Aber es nun einmal eine Realität, dass ohne eine harte Begrenzung eine staatliche Seenotrettung ein zusätzlicher Pull-Faktor wäre. Da Gerettete ohne einen angenommenen Antrag auf Einreise über ein Kontingent sofort in Abschiebehaft kommen würden oder in einen Drittstaat verbracht würden, dürfte sich die Zahler derer, die sich über das Mittelmeer auf den Weg machen, drastisch reduzieren.
Ist es schon zu spät?
Leider könnte es sein, dass ein guter Zeitpunkt zum Handeln bereits verpasst wurde. Heute könnte ein Richtungswechsel die Feinde der Demokratie darin bestärken, immer mehr zu fordern, da sie ja schon einmal "Erfolg" hatten. Wahrscheinlich müssen wir dieses Risiko trotzdem eingehen, wenn Demokratie und Humanität eine Chance haben sollen.
Beispiel Dänemark
Dänemark als Beispiel wie die Rechtsextreme und Rechtspopulisten durch eine andere Asylpolitik wieder zurückgedrängt werden können: