Montag, 29. November 2021

Impfpflicht mit Ausstiegsoption

Wir brauchen jetzt eine allgemeine Corona-Impfpflicht ab 18

Von dieser Impfpflicht sollte man sich jedoch befreien lassen können, wenn man eine Patientenverfügung unterschreibt, dass man bei einer angespannten Lage in Krankenhäusern auf eine stationäre Behandlung verzichtet, wenn man selbst an Corona erkrankt.

Damit wäre sicher gestellt, dass die individuelle Entscheidung gegen eine Impfung nicht zu Lasten anderer geht, die einer Krankenhausbehandlung bedürfen.

Allerdings wäre damit das Problem noch nicht gelöst, dass eine hohe Impfquote auch Menschen schützt, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder bei denen aus medizinischen Gründen der Impfschutz weniger wirksam ist. Allerdings dürfte wohl der Druck, sich mit den gesellschaftlichen Folgen seiner privaten Entscheidung auseinandersetzen zu müssen, zu einer hohen Impfquote beitragen.